Europese Standaard
Hermelin (He)
1. Körperform, Typ und Bau | 20 Punkte | |
2. Gewicht | 10 Punkte | |
3, Fellhaar | 20 Punkte | |
4. Kopf | 15 Punkte | |
5. Ohren | 15 Punkte | |
6. Farbe und Gleichmäßigkeit | 15 Punkte | |
7. Pflegezustand Bewertungsskala: | 5 Punkte | |
100 Punkte |
Farbenzwerge (FbZw)
1. Körperform, Typ und Bau | 20 Punkte | |
2. Gewicht | 10 Punkte | |
3. Fellhaar | 20 Punkte | |
4. Kopf und Ohren | 15 Punkte | |
5. Deckfarbe und Gleichmäßigkeit | 15 Punkte | |
6. Zwischen- und unterfarbe | 15 Punkte | |
7. Pflegezustand Bewertungsskala: | 5 Punkte | |
100 Punkte |
Die Rasse beschreibungen sind auf die separate Rasseseiten zu finden.
Hier einige Algemeine Beschreibungen und Hinweise:
Einzelpositionen der Rassekaninchen
Allgemeines
1. Typ, Körperform und Bau
In Position 1 ist die Gesamterscheinung eines Tieres zu beurteilen: Dazu gehören die Körperform als Gesamteindruck aller körperlichen Merkmale des jeweiligen Tieres, der Rassetyp als spezifisches äußeres Erscheinungsbild jeder einzelnen Rasse, der Geschlechtstyp als spezifische Erscheinungsform der beiden Geschlechter und der Körperbau als Summe aller anatomischen Merkmale des zu beurteilenden Tieres. Gegebenenfalls sind Sonderbestimmungen zur Bewertung der obigen Aspekte in anderen Positionen zu berücksichtigen. Markante Proportionen des Körpers einschließlich der Gewebestruktur, Länge und Haltung der Ohren gehören zum Rassetyp. Körpermasse und Größe des Tieres müssen immer im Einklang stehen:
Im Allgemeinen sei der Rumpf ebenso breit wie hoch (tief); Rumpfbreite und Rumpftiefe sollen etwa ein Drittel der Körperlänge betragen. Die Brust sei also breit, ebenfalls breit und mit einem starken, muskulösen Nacken versehen sei der Rücken. breit und gut gerundet sei die Hinterpartie. Der Rumpf darf sich i.d.R. nach vorne nicht wesentlich verjüngen; eine gleichmäßige Körperbreite gilt als ideal. Jedoch ist zu unterscheiden zwischen den Grundformen "gedrungen" und "gestreckt" sowie den Zwischenformen "leicht gedrungen" und "leicht gestreckt", die jeweils den Rassetyp mit definieren.
Im Vergleich zur Häsin hat der Rammler die markantere Form, den aufgrund der ausgeprägten Backenbildung wuchtiger wirkenden Kopf, den stärkeren Knochenbau, die kräftigere Muskulatur, ein strafferes Gewebe und ein stärkeres Hautgewebe. Der Körperbau der Häsin ist im Allgemeinen etwas feiner als der des Rammlers so dass der Geschlechtscharakter auch auf diese Weise äußerlich erkennbar ist.
Der Unterschied der Geschlechter muss also auch durch die unterschiedlichen Merkmale von Rammler- und Häsinnenkopf eindeutig zu erkennen sein. Die Geschlechtsmerkmale werden allgemein in Position 1 beurteilt.
Der Rücken verläuft ebenmäßig bis zur Blume in einer gleichmäßig abgerundeten Linie. Die Brustpartie ist gut ausgebildet und voll gerundet. Gut gewölbt erscheint die Rippenpartie. Die Hinterschenkel liegen fest am Körper an. Der Hals ist vor allem beim gedrungenen Typ kurz.
Der Kopf ist beim Rammler und bei der Häsin rassetypisch ausgebildet: er sitzt im Allgemeinen dicht am Rumpfe auf, ist kräftig. mit einem kräftigen Unterkiefer und beim Rammler mit gut ausgeprägten Backen versehen. Die Breite der Stirn- und Schnauzpartie ist bei den Rassen je nach Typ unterschiedlich ausgeprägt. Die Ohren, mit einem kräftigen Ansatz am Kopf ausgestattet, sind kräftig und fest im Gewebe, oben schön abgerundet und werden — die Widderrassen ausgenommen — aufrecht getragen. In ihrer Länge und Breite müssen sie in aller Regel der Größe und dem Gewicht des Körpers sowie dem Typ entsprechen. Die vorstehenden Anforderungen werden bei den Rassen. die eine eigene
Position "Kopf(bildung) und Ohren (Behang)" bzw. eigene Positionen "Kopf(bildung)" und "Ohren (Behang)" haben, in den entsprechenden Positionen bewertet. Dort, wo in der Rassebeschreibung bzw.in der Auflistung der leichten und schweren Fehler konkrete Längenmaße für die Ohren bzw. den Behang angegeben sind, sind diese durch Messen festzustellen und in die Bewertungsurkunde einzutragen. (Hinweis: Verletzungen und anatomische Veränderungen sind allerdings immer in Position 1 zu bewerten vgl. Vorbemerkung zu den leichten und schweren Fehlern.)
Die Blume ist geschmeidig; sie wird gerade, aufrecht und an den Hinterkörper angelegt getragen; ihre Länge ist rassespezifisch zu beurteilen. Der Körper wird frei vom Boden von kräftigen und geraden Läufen getragen. Die Schulterblätter liegen fest am Körper an und dürfen sich in der Bewegung nicht auf- und abschieben; sie schneiden glatt mit der Rückenlinie ab. Die Hinterläufe stehen parallel zum Körper, die Schenkel werden fest angelegt.
Eine Wamme bei Häsinnen ist in der Regel unerwünscht. Soweit eine solche aber zugelassen ist, darf sie nicht zu groß sein. Auch muss sie eine schöne Form besitzen (sog. Schwalbennestwamme) und unmittelbar am Hals gerade anliegen. Die Ausbildung von Wammen unterliegt neben einer Erbanlage auch Umwelteinflüssen; deshalb treten sie bei älteren Häsinnen häufiger auf. Als »älter« gilt eine Häsin vom 13. Lebensmonat an. Diese Grundsätze für die Bewertung des Körperbaus sind bei der Beurteilung aller Rassen maßgebend, sofern sie in den einzelnen Rassebeschreibungen von dieser Norm nicht abweichen.
Bei der Beurteilung des Gesamteindrucks und des Typs ist bei allen Rassen der visuelle Eindruck ausschlaggebend, besondere Merkmale des Körperbaus werden sowohl mit dem Auge als auch mit dem Tastsinn erfasst.
Bei Angorakaninchen in voller Wolle wird die Körperlinie durch das Wollvlies verdeckt. Ein Urteil über den Körperbau gewinnt man durch ein intensiveres Abtasten des Körpers. Bei den Kurzhaarrassen (Rexkaninchen) tritt deren Körperbau als Folge ihres kurzhaarigen Fellhaars überall markanter in Erscheinung. Bei der Bewertung ist dies zu berücksichtigen.
Fehlerhafte Abweichungen in Pos. 1 "Typ, Körperform und Bau".
Vorbemerkung: Biss-oder Risswunden an Kopf und Ohren sowie anatomische Veränderungen an Kopf und Ohren einschließlich der Augen und der Kauwerkzeuge sind bei allen Rassen in der Position 1 "Körperform, Typ und Bau" zu bewerten. Vorbemerkung zu Wammenfehlern: Grundsätzlich sind Wammenfehler rassespezifisch zu beurteilen.
Leichte Fehler:
Schmaler oder nach vorne verjüngter Körper, schmale Brust, langer Hals. Hervortreten der Schulterblätter, abstehende Hinterschenkel, Hautfalten an den Hinterschenkeln, abfallende, eckige (durch vorstehende Hüftknochen!) oder spitz verlaufende Hinterpartie, schmales Becken; lose Schultern, Knick hinter den Schulterblättern; Erhöhungen oder Vertiefungen in der Rückenlinie; Hängebauch; nicht parallel zum Körper stehende Hinterläufe; leichtes Durchtreten der Vorderläufe; schwache und dünne Vorderläufe; teilweise versteifte Zehen; spielende, schleppend getragene, an der Spitze etwas krumme oder gebrochene, in der Länge nicht dem Körper entsprechende Blume, leichte Verkürzung der Blume; teilweise versteifte Blume: lose am Körper sitzende Fellhaut, schwache Kopfbildung, spitze Schnauze, schmale Stirn; tief liegende Augen; breite oder flatterige. faltige, schlecht abgerundete oder leicht gekippte Ohren: kurze oder lange, nicht der Körpergröße entsprechende Ohren; leichte Verengung im Bereich des Ohrmuschelansatzes. Kleine Biss- oder Risswunden an Kopf und Ohren; Hängehoden. Etwas große Wamme bei allen großen und mittelgroßen Rassen (außer Hasenkaninchen). Wammenansatz bei den Hasenkaninchen und allen kleinen Rassen; bei älteren Häsinnen ist Wammenansatz zulässig. (Zu den Zwergrassen, vgl. "schwere Fehler").
Schwere Fehler, die das Werturteil "nicht befriedigend" (nb) bewirken: Vollständige Abweichung vom Typ, starke Abweichung im Verhältnis von Länge, Breite und Tiefe des Rumpfes (außer bei Hasenkaninchen), ausgesprochener Steilrücken; X-oder 0-Beine, starkes Durchtreten der Vorderläufe, starke Kuhhessigkeit, gänzlich versteifte Zehen; körperliche Missbildungen und schwere Verstümmelungen: Biss- oder Risswunden an Kopf oder Ohren bei großen und Mittelrassen von mehr als 15 mm, bei den kleinen Rassen von mehr als 10 mm und bei den Zwergrassen von mehr als 5 mm Länge (Verletzungen, die während der Ausstellung verursacht werden, bleiben unberücksichtigt). Den Gehörgang verschließende Verengung im Bereich des Ohrmuschelansatzes. Starke Verwachsungen im Ohrmuschelbereich.
Zu starker Kinnknoten bei Rammlern. Schiefe Blume; in der ganzen Länge gänzlich versteifte Blume; starke Verkürzung, d. h. weniger als die Hälfte der normalen Länge der Blume. Kieferdeformationen, Zahnanomalien. Tränenabflussstörungen; Überwachsen der Flügelhaut bei einem oder beiden Augen.
Ausgeprägter Rammlerkopf bei der Häsin, Häsinnenkopf beim Rammler; anatomische Augenfehler jeglicher Art; starke Kipp-oder Hängeohren, außer bei den Widderrassen; Fehlen einer oder beider Hodentaschen, Schlepphoden; Anomalien der äußeren Geschlechtsteile, z.B. gespaltener Penis oder an der Penisspitze angewachsene Vorhaut: Fehlen einer oder mehrerer Krallen mit Ausnahme der Daumenkrallen (die Daumenkralle bleibt unberücksichtigt, wenn sie fehlt oder andersfarbig ist): Zottel-, Bein-, Bauch- oder Doppelwamme bei allen Rassen; schiefe oder stark ausgeprägte Wamme bei allen Rassen. Wamme bei den Hasenkaninchen und allen kleinen Rassen. Ausnahmen lediglich bei älteren Häsinnen der Rassen Hasenkaninchen, Kleinschecken, Separator, Kleinwiddern, Kleinchinchilla, Deilenaar, Marburger Feh, Sachsengold und Rhönkaninchen, bei denen als Folge ihres etwas höheren Gewichts eine kleine Wamme als leichter Fehler zu bewerten ist. Wammenansatz bei Zwergwiddern. Zwergschecken, Hermelin, Farbenzwergen, Zwerg-Rexen und Zwergfuchskaninchen. Wamme und Wammenansatz bei Rammlern aller Rassen.
Das Gewicht eines Tieres ist mit Hilfe einer Waage festzustellen. Deshalb hat der Preisrichter eine Waage zur Bewertung mitzubringen. Grundlage zur Bestimmung der Punktzahl ist die Gewichtsskala der einzelnen Rassebeschreibungen.
Generell werden in dieser Position alle das Fellhaar der Rassekaninchen betreffenden Kriterien berücksichtigt; dies sind insbesondere folgende vier Faktoren:
a) die Länge der Behaarung, gemessen an der Länge des Deckhaars und bezogen auf die rassespezifischen Anforderungen,
b) die Dichte der Behaarung, vornehmlich gemessen an der Dichte der Unterhaare und ebenfalls bezogen auf die rassespezifischen Anforderungen,
c) die Struktur der Behaarung, bezogen auf das jeder Rasse eigene Zusammenspiel von Grannenhaar, Deckhaar und Unterhaar,
d) der Reifezustand der Behaarung, bezogen auf den regelmäßigen, jahreszeitlich bedingten Haarwechsel.
Hinweis: Der Zustand der Fellhaut — Festigkeit, Verbundenheit mit dem Rumpf, Vernarbungen usw. — wird in Position 1 bewertet.
Bei den Tieren der vier Gruppen sind die Beschaffenheit und die Struktur der Behaarung verschieden, aber auch innerhalb jeder Gruppe gibt es deutliche rassespezifische Unterschiede vor allem hinsichtlich der Länge und Struktur, die jeweils in der Standardbeschreibung der Rassen berücksichtigt werden. Dessen ungeachtet ist bei allen Rassen grundsätzlich eine dichte Behaarung anzustreben. Ebenso sollen die Ohren bei allen Rassen gut und dicht behaart sein.
Im Übrigen gelten für die Beurteilung des Fellhaars die jeder Rasse eigenen und ihrer Eigenart entsprechenden Forderungen. Im Allgemeinen ist folgendes für die Beurteilung der Fellbehaarung zu beachten:
1. Normalhaarrassen
Der Hauptwert des Normalhaarfells besteht in der Dichte der sehr feinen und "wolligen" Unterhaare. Die Dichte des Unterhaars ist abhängig von der Haaranzahl je Quadratzentimeter. Dichte und Struktur sind weiterhin abhängig von der Anzahl der Deckhaare je Quadratzentimeter sowie von ihrer Stärke und Elastizität.
Das Deckhaar überragt das Unterhaar; es soll über den ganzen Körper gleichmäßig verteilt sein. Es fehlt im Nackenkeil. Einen wesentlichen Einfluss auf die Struktur der Behaarung hat weiterhin das Grannenhaar, welches das Deckhaar überragt. Bezüglich der Verteilung, der Länge, des überstands und der Stärke des Grannenhaars können die Anforderungen bei einzelnen Normalhaarrassen sehr unterschiedlich sein.
Eine "dichtwollig" erscheinende Behaarung mit guter Struktur wird sich nicht schlagartig in die ursprüngliche Lage zurücklegen, wenn man mit der Hand gegen das Haar streicht. Eine Behaarung mit dichtem Unterhaar, kräftig entwickeltem Deckhaar und guter Begrannung fühlt sich voll an, ist vollgriffig; ein wertvolles Fellhaar "arbeitet" und kehrt nach dem Gegenstrich langsam in die Ausgangslage zurück.
Für die Anforderung an die Haarlänge ist das Deckhaar entscheidend; die Länge wird nicht gemessen, sondern geschätzt. Zwischen der Fellhaarlänge der einzelnen Normalhaarrassen und der Körpermasse gibt es generell einen direkten
Zusammenhang, jedoch sind rassespezifische Abweichungen zu beachten, die im Einzelfall beschrieben werden.
Die Haararten werden nach folgenden Merkmalen beurteilt:
a) Unterhaar
Für die Gesamtbeurteilung des Fellhaars ist in jedem Falle die Dichte des Unterhaars ausschlaggebend. Diese Anforderung gilt für jede Normalhaarrasse. Die Qualität der Unterhaardichte wird dadurch festgestellt, dass man mit voll aufgesetzter, flacher Hand kräftig gegen das Haar streicht. Dabei hat das Auge die Hand zu unterstützen. Bei einem dichten Fellhaar wird der Haarboden nur wenig sichtbar. Da es auch Behaarungen mit schwacher Fellhaarstruktur gibt, deren Fellhaar also trotz geringer Dichte ihre ursprüngliche Lage nur langsam wieder einnehmen, verdient das Unterhaar besondere Beachtung. Die Fellhaarqualität der im Haarwechsel (Haarung) befindlichen Tiere ist, sofern diese nicht sehr stark haaren, an jenen Stellen zu beurteilen, die von der Haarung entweder noch nicht erfasst sind oder an denen sich neues Fellhaar bereits gebildet hat.
b) Deckhaar
Das Deckhaar einer jeden Normalhaarrasse soll gleichmäßig sein. Es sei weder zu grob noch zu fein bzw. zu weich. Zu feines Deckhaar ist weniger erwünscht als etwas grobes Deckhaar. Bei der Bewertung des Deckhaars ist lediglich die Haarbeschaffenheit, nicht die Haarfarbe zu beurteilen. Der Glanz des Fellhaars wird durch das Deck- und Grannenhaar bewirkt und ist ebenfalls in der entsprechenden Farbposition mit zu bewerten.
c) Grannenhaar
Die Beschaffenheit des Grannenhaars ist mit entscheidend für eine gute Haarstruktur entsprechend den diesbezüglichen Anforderungen bei den einzelnen Normalhaarrassen. Deutlich überstehende Grannenhaare sind bei einigen Rassen erwünscht, bei anderen sind überstehende, grobe Haarspitzen verpönt. Bündelweise beisammenstehende Grannenhaare machen den Reiz der einen Rasse aus, bei der anderen sei die Begrannung fein und gleichmäßig. Wegen dieser starken Unterschiede sind die Anforderungen bei den einzelnen Rassen genau zu beachten.
Die Farben Grau nehmen aufgrund ihrer starken Verbreitung eine besondere Rolle ein, so dass aus bewertungsfachlicher Sicht an dieser Stelle Hinweise auf wesentliche Beurteilungskriterien angebracht erscheinen. Die folgenden Hinweise zur Bewertung der grauen und weißen Farbenschläge sind daher bei der Beurteilung der entsprechenden Rassen ergänzend zu den dortigen Positionsbeschreibungen anzuwenden.
Hinweise zur Bewertung der grauen Farbenschläge:
Die der Wildform des Kaninchens am nächsten kommende und als „grau“ bezeichnete Färbung des Fellhaars tritt sowohl in der Natur als auch in der domestizierten Form in einer Vielzahl von Varianten und Farbnuancierungen mit in der Praxis stufenlosen Übergängen hinsichtlich des Phänotyps auf. Aus Gründen der Bewertungsökonomie und der Systematik werden in der Rassekaninchenzucht idealtypisch fünf schwarzwildfarbige Farbenschläge unterschieden: Eisengrau, Dunkelgrau, Wildgrau,-Wildfarben, Hasengrau-Wildfarben und Hasenfarbig.
Bei der Anmeldung zur Bewertung sollte eine eindeutige Zuordnung der Phänotypen zu diesen Farbenschlägen erfolgen, wobei im Leistungswettbewerb die dort getroffenen Regelungen zur Kombination „grauer“ Farbenschläge zu beachten sind. Die Zuordnung und die Zusammenstellung der Farbenschläge muss bei der Bewertung beachtet werden.
Die Beschreibung der Farbenschläge in dieser Reihenfolge berücksichtigt die hinsichtlich der Deckfarbe und der Schattierung festzuhaltenden Unterschiede, die den Übergang vom dunkleren zum helleren Phänotyp markieren bzw. von einem Erscheinungsbild, das übenNiegend durch Reduzierung der sogenannten „Gelbverstärker“ (Y-Faktoren) bestimmt ist, zu einem Erscheinungsbild, das überwiegend durch deren Anhäufung hervorgerufen wird. Insbesondere bei den hasenfarbigen Rassen und Farbenschlägen kommt zusätzlich der sogenannte „Breitbandfaktod (w) zum Tragen.
Zu unterscheiden sind drei Arten von Rost: 1. der Erbrost, 2. der Umhaarungsrost, 3. der haltungsbedingte Rost (Urinrost). Je nach Grad des Rostbefalls wird bei Erbrost bzw. Umhaarungsrost der festgestellte Mangel als leichter oder schwerer Fehler, je nach Rasse in Deckfarbe, Farbe oder Gleichmäßigkeit geahndet. Diese Art von Rost kann bei allen farbigen sowie bei allen grauen oder silberfarbigen Tieren auftreten, nicht bei weißen Tieren. Der haltungsbedingte Rost (zumeist an Hinterschenkeln, Hinterläufen oder im Blumenbereich) kann bei allen Rassen in Erscheinung treten und ist, da auf Haltungsfehler zurückzuführen, generell in der Position 7 "Pflegezustand" zu strafen.
Leichte Fehler:
Leichter Rostanflug auf der Decke, kleinere Roststellen an Seiten oder Flanken.
Schwere Fehler:
Starker Rostanflug auf der Decke, größere Roststellen an Seiten, Flanken oder auf der Bauchseite.
Schwer fehlerhaft sind weiterhin alle starken farblichen Abweichungen der Deckfarbe und der Bauchdeckfarbe von der Brust bis zum Schoß einschließlich der Blumenunterseite sowie der Zeichnungs-, Zwischen- oder Unterfarbe. Solche starken Farbabweichungen gelten als Fehlfarben und werden mit „nicht befriedigend“ bewertet.
Anmerkung: Kleine punktuelle Pigmentstörungen in der Hautfarbe an absolut nicht behaarten Stellen (z.B. Lippenspalt oder Hodentaschen) bleiben bei der Bewertung unberücksichtigt.
Andersfarbige Spürhaare als die Grund- bzw. Zeichnungsfarbe gelten als leichter Fehler.
Da andersfarbige Nabelbüschel in der Regel nicht auf genetische Ursachen zurückzuführen sind, bleiben sie bei allen Rassen unberücksichtigt.
Farbabweichungen an den Vorderläufen, z.B. Sogenannte „Binden“ oder das Hindurchwachsen farblich abweichender Haarbüschel zwischen den Zehen, werden entsprechend rassespezifischer Besonderheiten und entsprechend ihres Grades bewertet; sie warden als leichte bzw. schwere Fehler gestraft.
Ein glänzendes Fellhaar ist bei allen Rassen ein Zeichen von Gesundheit und guter Kondition; der Glanz der Deck- und Zeichnungsfarbe gilt daher in der Regel als normale Standardanforderung. Entsprechend der Bewertung bei den weißen Tieren gilt daher auch bei farbigen Tieren der schwache Glanz als leichter und ein gänzlich fehlender Glanz als schwerer Fehler. Bei den Haarstrukturrassen wird der Seidenglanz in einer eigenen Position — Pos. 5 — bewertet.
Die Farbe ist am ganzen Körper gleichmäßig, oben wie unten, glänzend weiß oder mit einer leicht elfenbeinfarbigen Tönung, vorwiegend an kurz behaarten Körperteilen. Dieselbe darf nicht bestraft werden. Elfenbeinfarbige Tönung ist ein Hinweis auf ein dichtes Fellhaar; dies sollte in Position 3 Beachtung finden, Die Unterfarbe ist ebenfalls rein weiß, sie setzt sich gegenüber der Deckfarbe nicht ab. Die Augen der Rotaugen sind farblos (rot durchleuchtend), die der Blauaugen blau. Die Krallen sind pigmentlos.
Leichte Fehler:
Farbabweichungen wie leicht grauer oder gelblicher Anflug am ganzen Körper oder einzelner Körperteile wie Kopf, Ohren, Hals (Halskrause), Backen, Rumpf, Bauch, Blume, Genital- und Aftergegend. Unreine Unterfarbe. Schwacher Glanz.
Schwere Fehler:
Stark grauer oder gelblicher Anflug in der Deckfarbe, gänzlich fehlender Glanz.
Nur in hervorragendem Pflegezustand werden die Tiere zur Bewertung zugelassen. Es obliegt deshalb dem Züchter, seine Tiere mit Fleiß und Geschick gebührend vorzubereiten. Hierzu gehören: saubere Läufe, Ohren und Geschlechtspartie, gut beschnittene und reinliche Krallen usw.
Anmerkung: Da ein guter Pflegezustand die absolute Voraussetzung für ein jedes Ausstellungstier ist, wird in dieser Position keine positive Bemerkung gegeben.
Leichte Fehler:
Leichter Stallschmutz, geringfügig unsaubere Ohren oder Geschlechtsteile; lange Krallen. Leichte Filzbildung bei Normal-, Haarstruktur-und Kurzhaarrassen.
Schwere Fehler:
Stark verschmutzte Tiere. Starke Filzbildung bei Normalhaar-, Haarstruktur- und Kurzhaarrassen.
Bewertungsspiegel Farbenschlag
-
Farbenschlag Position 5 Position 6 Grau (alle Abstufungen) Deckfarbe und Gleichmäßigkeit Zwischen- und Unterfarbe Schwarz Deckfarbe und Gleichmäßigkeit Unterfarbe Blau Deckfarbe und Gleichmäßigkeit Unterfarbe Havanna-
farbigDeckfarbe und Gleichmäßigkeit Unterfarbe Rot Deckfarbe und Gleichmäßigkeit Unterfarbe Fehfarbig Deckfarbe und Gleichmäßigkeit Unterfarbe Separator-farbig (beige) Deckfarbe und Gleichmäßigkeit Unterfarbe Chinchilla-farbig Deckfarbe und Gleichmäßigkeit Zwischen- und
UnterfarbeDeilenaar-farbig Deckfarbe und Gleichmäßigkeit Zwischen-
und
UnterfarbeLuxfarbig Deckfarbe und Gleichmäßigkeit Zwischen-
und
UnterfarbePerlfehfarbig Deckfarbe, Perlung und Gleichmäßigkeit Zwischen-
und
UnterfarbeSilberfarbig Silberung, Deckfarbe und Gleichmäßigkeit Zwischen-
und
UnterfarbeThüringer-farbig Deckfarbe und Abzeichen Marder-
farbigDeckfarbe und Abzeichen Unterfarbe Siamesen-farbig Deckfarbe und Abzeichen Unterfarbe Weißgrannen-farbig Deckfarbe und Abzeichen Unterfarbe Hototfarbig Zeichnung Unterfarbe Rhönfarbig Zeichnung Farbe Japanerfabig Rumpfzeich-nung Farbe Lohfarbig Kopf- und rumpfzeichnung Farbe Russenfarbig Kopf- und rumpfzeichnung Farbe Holländer-farbig Kopf- und rumpfzeichnung Farbe Schwarz-
grannen-farbigDeckfarbe, Farbbe-grannurtg
und GleichmäßigkeitUnterfarbe Otter Kopf- und Rumpfzeich-nung Farbe und Unterfarbe Gescheckt
(mit Mantelzeich-nung)Zeichnung Farbe